Der Boom Jena
Platanenstrasse 4
07747 Jena

Hotline: 03641 / 635250
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 232106299

Öffnungszeiten:
Donnerstag 22.00 UHR - 03.00 UHR
Freitag 22.00 UHR - 05.00 UHR
Samstag 22.00 UHR - 05.00 UHR

Öffnungszeiten Biergarten:
Mai - Oktober:
Mittwoch - Sonntag 15.00 UHR - 22.00 UHR

Haftungshinweis:
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AGB TANZBAR „DER BOOM“ JENA

(Nachfolgend „Der Boom“ genannt)

Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Besuches, bitten wir sie, nachfolgendes zu beachten:


01. Der Besucher verpflichtet sich, das Gesetz zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlaß entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen.

Am Einlaß gilt insbesondere:
-Gemäß § 5 (1) JÖSchG ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Betreten des „Der Boom“ nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet, -Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung Erziehungsberechtigter, ist der Aufenthalt im „Der Boom“ bis Mitternacht gestattet. Ausweise sind am Einlaß abzugeben und werden dort, bis zum Verlassen der Diskothek, in Verwahrung genommen. Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist:

1. jeder Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht,
2. jede sonstige Person über achtzehn Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt oder soweit sie das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit
Zustimmung d. Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Die Personen gemäß Ziffer 2 haben ihre Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen müssen. Das Jugendschutzgesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche.

02. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen.

03. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten.

04. Auf den zur Diskothek gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.

05. Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.

06. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt.

07. Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Der Besucher weist das Personal an der Garderobe ausdrücklich darauf hin, wenn besonders wertvolle Gegenstände oder Kleidung in Verwahrung genommen werden sollen.

08. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

09. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Unsere Öffnungszeiten sind Donnerstags von 21:00 Uhr bis 02:00 Uhr, freitags und samstags von 22:00 Uhr bis 04:00 Uhr und vor gesetzlichen Feiertagen von 21:00 Uhr bis 03:00 Uhr. Der Gast verpflichtet sich, noch nicht verzehrte Speisen und Getränke bei Ende der Öffnungszeiten zügig zu verzehren oder zu trinken. Wir bitten um Verständnis, da ansonsten der Widerruf der Sperrzeitverkürzung oder andere behördliche Auflagen zu befürchten sind.

11. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Diskothek sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft.

12. Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, daß schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.

13. Gäste, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot.

14. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.

15. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das gilt ebenso für den Parkplatz.

16. Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis.

17. Das Wochenprogramm ist den ausgehängten Plakaten, Hinweistafeln und dem Internet www.derboom-jena.de zu entnehmen.

18. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.

19.
Im „Der Boom“ werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Betreten des „Der Boom“ erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum des „Der Boom“. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.
-Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht.
-Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird.

20. Mit Betreten des „Der Boom“ erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.

21. Bei Teilnahme an Gewinnspielen des „Der Boom“ besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

22. VIP-Karten sind personengebundene Karten die nicht übertragbar sind. Sie berechtigen zum kostenlosen Eintritt, außer bei Sonderveranstaltungen. Die Karten sind immer mit zubringen und unaufgefordert müssen beim Betreten des „Der Boom“ vorgezeigt werden.

23. Bei Gewinnspielen die durch des „Der Boom“ duchgeführt werden ist grundsätzlich der Rechtsanspruch auf Gewinne ausgeschlossen. Mitarbeiter dürfen nicht teilnehmen.